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Die Versicherung von Personen gegen die Folgen eines Unfalls ist eine überaus populäre und attraktive Form des wirtschaftlichen Schutzes des Versicherungsnehmers und der Familie gegen die Folgen eines Unfalls.
Durch den Abschluss einer Unfallversicherung sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten, ihrer Familien und für Ihre eigene Sicherheit vor.
Unfallversicherungen können in verschiedenen Formen abgeschlossen werden, und zwar je nach der Aktivität der Subjekte, welche versichert werden.
Wir bieten Ihnen folgende Versicherungen an:
- kollektive kombinierte Versicherung der Beschäftigten;
- Versicherung der Familienmitglieder der Beschäftigten;
- Versicherung der Fahrer, Insassen und Arbeiter in Kraftfahrzeugen.
Eine Versicherung kann für folgende Fälle abgeschlossen werden:
- Unfall mit Todesfolge;
- dauernde Invalidität;
- Tod wegen Krankheit;
- vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Tagessätze);
- Schädigungen der Gesundheit, die medizinische Hilfeleistungen notwendig machen (Behandlungskosten).
Die Kombination der Risiken können Sie frei wählen. Ein voller Versicherungsschutz wird durch den Abschluss einer Versicherung gegen alle angeführten Risiken erreicht.
Der Wert des menschlichen Lebens, seiner Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit kann nicht in Geld ausgedrückt werden. Wenn es jedoch zu einem Unfall kommt, benötigt man Geld, um unvorhergesehene Kosten decken zu können.
Die in dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag festgesetzte Versicherungssumme bestimmt beim Eintritt des Versicherungsfalls die Höhe der Vergütung, die dem Versicherungsnehmer, bzw. dem Versicherungsbegünstigten ausgezahlt wird. Die Höhe der Versicherungssummen bestimmen Sie selbst. Wählen Sie höhere Versicherungssummen, da Sie dadurch auch eine höhere Vergütung erhalten werden.
Die Versicherungsprämie hängt von der Höhe der jeweiligen Versicherungssummen ab, die durch den Versicherungsvertrag gedeckt werden sollen.
Die Versicherungsprämie wird zudem auch aufgrund der Gefahrenklasse der jeweiligen Tätigkeit des Unternehmens, bzw. des Berufs des Versicherungsnehmers bestimmt.
Wenn Sie sich um die Sicherheit Ihrer Beschäftigten und deren Familienmitglieder sorgen, schließen Sie für sie diese Art der Versicherung ab.
Eine kollektive kombinierte Versicherung der Beschäftigten stellt nämlich eine Kombination des wirtschaftlichen Schutzes gegen die Unfallfolgen am Arbeitsplatz, bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, auf dem Weg zum Arbeitsplatz und auf dem Heimweg sowie bei den alltäglichen Aktivitäten.
Des Weiteren wird durch diese Versicherung auch die schlimmste Folge einer Krankheit abgedeckt, die Ihre Beschäftigten heimsuchen kann.
Alle Beschäftigten werden unter den gleichen Bedingungen versichert. Die Prämie wird monatlich oder jährlich entrichtet, und zwar in Form einer einmaligen Zahlung.
Die Versicherung für die Beschäftigten schließt in der Regel der Arbeitgeber ab.
Falls Ihr Unternehmen eine solche Versicherung nicht abgeschlossen hat, bzw. falls Sie zusätzliche Sicherheiten gewährleisten möchten, können Sie diese Art der Versicherung auch aufgrund einer Interessentenliste abschließen. In diesem Fall entrichten Sie die Prämie selbst, d.h. sie wird monatlich automatisch vom Gehalt abgebucht.
Familienmitglieder können im Rahmen der kollektiven Versicherung der Beschäftigten unter den gleichen Bedingungen versichert werden.
Versichert werden können Personen, die mindestens 14 und höchstens 75 Jahre alt sind.
Weiterhin können auch alle Familienmitglieder versichert werden, die nicht im gleichen Haushalt wohnen (Kinder, Eltern und andere Personen, die nicht zusammen mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt leben), und zwar vom Neugeborenen bis hin zu 75-jährigen Senioren.
Die Prämie für die Familienmitglieder wird dem Beschäftigten monatlich vom Gehalt abgezogen.
| Beispiel für eine kollektive Versicherung der getrennt lebenden Familienmitglieder |
| Versicherungssumme (Dinar) |
| Tod - Unfall |
300.000,00 |
| Dauernde Invalidität |
600.000,00 |
| Tod - Krankheit |
100.000,00 |
| Monatliche Prämie pro Person bei folgendem durchschnittlichen Zugangsalter |
| bis 55 |
125,00 |
| bis 65 |
178,30 |
| 65 bis 75 |
281,70 |
Neben der kollektiven Versicherung können Sie als separate Versicherung auch den Fahrer, die Insassen und die Arbeiter versichern, die mit Ihren Kraftfahrzeugen unterwegs sind.
Durch das Kombinieren dieser beiden Versicherungsformen wird die Sicherheit zusätzlich erhöht, da beim Eintritt des Versicherungsfalls Ansprüche aus allen drei Policen geltend gemacht werden können.
Diese Versicherung deckt Unfälle, die in Zusammenhang mit dem Steuern und Fahren in Kraftfahrzeugen, der Be- und Entladung, den notwendigen Manipulationen mit dem Fahrzeug, der Arbeit an den Anhängermaschinen usw. entstehen.
Bei einem Unfall wird die für den Todesfall vorgesehene Versicherungssumme ausbezahlt, bzw. jener Anteil der Versicherungssumme für eine dauernde Invalidität, welche dem Prozentsatz der Invalidität im Sinne der Invaliditätstabelle des Unternehmens "DDOR Novi Sad" entspricht.
Wenn der Versicherungsnehmer infolge des Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig gewesen ist, so wird ihm der vertraglich festgesetzte Tagessatz für die Zeit der Krankschreibung ausbezahlt.
Behandlungskosten, die der Versicherungsnehmer nach einem Unfall selbst bezahlen musste, werden nach Vorlage der Originalrechnungen erstattet, und zwar maximal bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme. Im Rahmen der Behandlungskosten wird auch eine Vergütung für die "Krankenhaustage" ausbezahlt, die sich auf die Krankenhausbehandlung von maximal 30 Tagen bezieht.
Bei der kollektiven Versicherung der Beschäftigten und ihrer Familienmitglieder umfasst die Versicherung auch Todesfälle infolge von Krankheiten.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die entsprechenden zusätzlichen Bedingungen, welche fester Bestandteil des Versicherungsvertrages sind, definieren präzise die Höhe der Verpflichtungen im Hinblick auf einzelne Risiken. Verlangen Sie unbedingt von unserem Versicherungsvertreter, dass er Ihnen diese Bedingungen aushändigt, damit Sie sich detailliert über Ihre Ansprüche aus der Versicherung informieren können.
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