Im Bau befindliche Objekte
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Versicherung von in Bau und Montage befindlichen Objekten


Investitionsmittel sind nicht leicht zu beschaffen, so dass alles daran gesetzt werden sollte, dass die Investitionsarbeiten planmäßig abgeschlossen werden.

Für wen ist diese Versicherung gedacht?

Diese Versicherung ist für jeden gedacht, der in Bauobjekte oder Ausrüstung investiert. Die Versicherung schließen Bauherren, Bauunternehmen und Subunternehmer für ihre Arbeit und ihr Material.

Abgeschlossen wird die Versicherung für ein konkretes Projekt oder für Bilanzpositionen laufender Investitionen aus Ihren Buchführungslisten.

Brauchen Sie diese Art der Versicherung?

Ihr Eigentum ist während der normalen Nutzung durch Policen versichert, die nicht für die Deckung im Rahmen von veränderlichen Gegebenheiten bestimmt sind, die bei der Durchführung von Investitionsarbeiten vorherrschen. Aus diesem Grunde decken diese Policen auch nicht die Risiken ab, die während des Baus oder der Montage existieren. Ungeachtet dessen, ob Sie

  • Investitionen aus Ihren eigenen oder externen Quellen tätigen, oder
  • Arbeiten im Rahmen der Investitionen anderer ausführen, oder
  • Ihre eigene, bzw. die Ausrüstung des Bauherren montieren,

Sie werden Ihr Ziel immer erreichen - die Investition erfolgreich zum Abschluss zu bringen und sie Profit bringend zu betreiben.

Was kann mit dieser Police versichert werden?

Versichert werden kann alles, was im Kostenvoranschlag für die Errichtung des Bauobjektes vorgesehen ist:

  • das gesamte Material und alle durchzuführenden Arbeiten;
  • Ausrüstung und Behelfsobjekte für die Realisierung des Projektes;
  • Maschinen, Geräte und Installationen, die montiert werden.

Eine Versicherungsdeckung kann auch für Folgendes vertraglich vereinbart werden:

  • für bereits bestehende Objekte, die um- oder ausgebaut werden sollen;
  • Behelfsobjekte, Werkzeug und Zubehörartikel, persönliche Gegenstände der Arbeiter.

Eine erfolgreiche Realisation des Investitionsprojektes kann auch während der Durchführung der notwendigen Arbeiten in Frage gestellt werden, z.B. durch einen Fehler oder eine Unachtsamkeit der Arbeiter, die einen Schaden zur Folge haben können, die sich auf die unmittelbare Umgebung oder Drittpersonen auswirken.

Diese Police ermöglicht die Übernahme der Haftpflicht gegenüber Drittpersonen.

Die Versicherung wird anstatt Ihrer Drittpersonen entschädigen und Ihnen im Falle der Klageerhebung gegen Sie Rechtsschutz gewähren, ohne dass dabei die Investitionsarbeiten ins Stocken geraten.

Wogegen werden die Investitionen versichert?

Mit einer Police werden alle "Brand-" und technische Risiken abgedeckt, und zwar Risiken gegen Feuer und Blitzeinschlag, Explosionen, Sturm, Hagel, Protestkundgebungen und Demonstrationen, Schneelawinen, Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche, Absinken des Erdbodens, Ausrüstungsdefekte sowie Bau- und Montageunfälle.

Der Versicherungsschutz umfasst folgende Vorkommnisse: Fehler bei der Ausführung von Arbeiten, Brüche und Deformationen der verwendeten Ausrüstung, Fehler bei der Projektentwerfung, Dimensionierung und Wahl des Materials, Havarien während des Probelaufs.

Die Versicherung dauert während der Ausführung der Arbeiten, des Probelaufs und der Garantiezeit.

Während der Garantiezeit wird Schadenersatz für Fehler geleistet, die beim Bau begangen wurden und erst später zum Vorschein getreten sind.

Für welchen Wert bezahlen Sie die Prämie?

Die Versicherungssumme für Ihre Investition sollte dem Kostenvoranschlag für das durchzuführende Projekt entsprechen.

Welchen Schaden ersetzt Ihnen der Versicherer?

Erstattet werden alle wirklich angefallenen Arbeits- und Materialkosten, die anfallen, um das Objekt in den Zustand unmittelbar vor der Entstehung des Schadens zu bringen.

Wie können Sie eine Minderung der Vergütung vermeiden?

Die Minderung der Vergütung bezieht sich lediglich auf den Restwert. Falls der Wert richtig bestimmt wurde und der Versicherungssumme entspricht, entspricht auch die Vergütung dem wirklich entstandenen Schaden.

Als Grundlage für die Schadensregulierung werden die zur Zeit des Eintritts des Schadenfalls gültigen Arbeits- und Materialkosten dienen, jedoch nur wenn sie seit dem Tag des Versicherungsabschlusses nicht um mehr als 10% gestiegen sind.

Was können Sie noch von Ihrem Versicherer erwarten?

Bis maximal 3% der Versicherungssumme werden Ihnen vom Versicherer auch die Kosten für die notwendigen Aufräumungs- und Abrissarbeiten erstattet, aber auch maximal 1% der Versicherungssumme für die Vorbereitung der notwendigen technischen Unterlagen unmittelbar vor der Sanierung des entstandenen Schadens.

Die am häufigsten gestellten Fragen


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