Feuer
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Versicherung gegen Feuer und einige andere Risiken


Die so genannte Feuerschutzpolice stellt eine fundamentale Police dar - sie schützt Ihre Stammeinlagen und Ihr nicht bares Umlaufkapital vor Feuer und Unwetterschäden.

Was kann mit dieser Police versichert werden?

Gegenstand der Versicherung ist Ihr Stammkapital:

  • Bauobjekte mit der dazugehörigen Ausrüstung und Installationen;
  • Ausrüstungsgegenstände - Maschinen und Geräte, die Sie für Ihre Arbeit benötigen;
  • Warenbestände.

Mit der Police können auch Gegenstände der Beschäftigten, Gegenstände von Drittpersonen, die zur Reparatur oder Weiterverarbeitung in Verwahrung genommen wurden, Geld, Wertpapiere u.ä. versichert werden.

Wogegen wird das Eigentum versichert?

Ihr Eigentum ist gegen grundlegende Risiken geschützt, und zwar gegen Feuer, Blitzeinschlag, Explosionen, Sturm, Hagel, Aufprall des eigenen Kraftfahrzeugs gegen das versicherte Bauobjekt, Protestkundgebungen und Demonstrationen sowie gegen Abstürze von Flugobjekten.

Versichern kann man sich auch gegen folgende Risiken:

  • Überschwemmungen, Flut und Hochwasser, Rohrbrüche, sowie gegen Erdrutsche und das Absinken des Erdbodens;
  • Schneelawinen, Aussickern (Leckagen) von Arbeitsflüssigkeiten oder flüssigen Beständen aus Behältern und Installationen, Selbstentzündung von Warenbeständen, Aufprall eines unbekannten Fahrzeugs gegen das versicherte Bauobjekt, Ausfluss von flüssigem, glühend heißem Metall sowie Bruch von Gegenständen, die in Museen oder bei Ausstellungen ausliegen.

Für welchen Wert bezahlen Sie die Prämie?

Die Prämie bezahlen Sie für eine Versicherungssumme, die - falls dies mit Ihnen nicht anders vertraglich vereinbart wurde - folgenden Werten entspricht:

  • für Bauobjekte - dem Preis der Errichtung eines neuen Objektes mit den gleichen Charakteristiken und an derselben Stelle, alle dazugehörigen Unkosten mit eingeschlossen, die jedoch um den Betrag der (technischen oder wirtschaftlichen) Amortisation gemindert werden;
  • für Ausrüstung - dem in Rechnung gestellten Preis neuer Ausrüstung mit den gleichen Charakteristiken, die dazugehörigen Unkosten mit eingerechnet, wobei diese um den Betrag der (technischen oder wirtschaftlichen) Amortisation gemindert werden;
  • für Waren-, Material und Rohstoffbestände - dem Anschaffungs- oder Marktpreis, welcher jedoch um die dazugehörigen Unkosten erhöht wird (falls der Marktpreis niedriger ist als der Anschaffungspreis);
  • für die Bestände an Fertigprodukten und noch nicht fertig gestellten Produkten - dem Kosten- oder Marktpreis (falls der Marktpreis niedriger ist als der Kostenpreis);
  • für Geld, Wertsachen, Raritäten, Unterlagen u.ä. - dem vertraglich vereinbarten Betrag.

Neben der Deckung mittels der Versicherungssumme können Sie für zusätzliche Risiken ein jährliches Deckungslimit festlegen, das mit einem oder mehreren Schäden erschöpft wird - "Erstrisiko-Versicherung". Mit einer solchen Versicherung können Sie bei der Prämie Einsparungen erzielen, weil die Versicherungssumme bei der "Erstrisiko-Versicherung" bei weitem unter dem Gesamtwert des versicherten Eigentums liegen kann. So glaubt zum Beispiel niemand, dass bei Überschwemmungen das gesamte Hochhaus Schaden nehmen kann - die Schäden entstehen gewöhnlich lediglich in den Kellerräumen und im Erdgeschoss.

Welchen Schaden ersetzt Ihnen der Versicherer?

Wenn für Ihr Eigentum eine Versicherungssumme festgelegt wurde, die dem Gesamtwert des Eigentums entspricht, wird Folgendes ersetzt:

  • im Falle der Zerstörung bestimmter Gegenstände ihr Wert (das, wofür die Prämie gezahlt wurde);
  • im Falle der Beschädigung von Gegenständen - die für die Instandsetzung notwendigen Arbeits- und Materialkosten.

Bei der "Erstrisiko-Versicherung" wird der gesamte Schaden vergütet, jedoch maximal bis zur vertraglich festgesetzten Summe, die bei einem oder mehreren Schäden erschöpft wird und die das jährliche Entschädigungslimit für die auf diese Art und Weise versicherten Risiken darstellt.

Wie können Sie eine Minderung der Vergütung vermeiden?

Eine Minderung der Vergütung bezieht sich nur auf den Restwert und die Amortisation (falls dies so vertraglich vereinbart wurde). Falls der Wert richtig bestimmt wurde und der Versicherungssumme entspricht, entspricht auch die Vergütung dem wirklich entstandenen Schaden.

Was können Sie noch von Ihrem Versicherer erwarten?

Bis maximal 3% der Versicherungssumme werden Ihnen auch die Kosten der Aufräumungs- und Abrissarbeiten erstattet, die notwendig sind, um den durch diese Versicherung gedeckten Schaden beseitigen zu können.

Die am häufigsten gestellten Fragen


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