Moderne Technologien sind nicht billig, doch dafür sind sie empfindlich und bilden die Grundlage für die Geschäftstätigkeit eines jeden erfolgreichen Unternehmens. Zudem sind sie Ihr Vorteil gegenüber der Konkurrenz.
Gegenstand der Versicherung sind:
- Computerausrüstung (Personalcomputer, Prozessoren, Netzwerke, Mainframe, Zusatzgeräte, Klima- und Energetikanlagen...)
- Installationen mit der dazugehörigen Ausrüstung.
Versichert werden kann auch Folgendes:
- externe Datenträger (z.B. Magnetbänder und Discs);
- Kosten der erneuten Bildung von Datenbanken;
- Kosten für die Anmietung eines anderen Rechners.
Mit einer Police werden "Brand-" und technische Risiken gedeckt, d.h. es wird eine Versicherung gegen folgende Gefahren abgeschlossen:
- Feuer und Blitzeinschlag, Explosionen, Unwetter, Hagel, Wasser und Dampf, Absturz von Flugobjekten, Kundgebungen und Demonstrationen, Erdrutsche, Absinken des Erdbodens, Schneelawinen;
- Maschinendefekte;
- Einbruchsdiebstahl und Raub.
Der Versicherungsschutz kann zudem auf folgende Dinge ausgedehnt werden:
- Verlust von Daten wegen der Vernichtung (Zerstörung) oder des Verlustes von Datenträgern während des Transports oder als Folge ihres Löschens wegen der Wirkung von Magnetfeldern o. ä.;
- Kosten für die Anmietung eines anderen Rechners.
Die Prämie wird für die Versicherungssumme entrichtet, die - vorausgesetzt, dass keine andere vertragliche Abmachung getroffen wurde - folgenden Beträgen entsprechen soll:
- für Gegenstände - dem Neuanschaffungspreis für Gegenstände mit denselben Charakteristiken, gemindert um den Betrag des festgestellten (technischen und wirtschaftlichen) Verschleißes;
- für die versicherten Daten auf den Datenträgern - dem vom Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber einvernehmlich festgesetzten Wert ("Erstrisiko-Versicherung");
- für die versicherten Daten auf Datenträgern, von denen eine Kopie erstellt wurde - den Kosten der Überspielung dieser Daten ("Erstrisiko-Versicherung").
Einsparungen bei der Festsetzung der Versicherungsprämie können durch eine höhere Selbstbeteiligung Ihrerseits (Franchising) erzielt werden.
Wenn für die Gegenstände eine Versicherungssumme festgelegt wurde, die ihrem Wert im Augenblick der Entstehung des Schadens entspricht, wird Folgendes ersetzt:
- im Falle der Zerstörung der Gegenstände ihr Wert (das, wofür die Prämie gezahlt wurde);
- im Falle der Beschädigung von Gegenständen - die für die Instandsetzung notwendigen Arbeits- und Materialkosten.
Bei der "Erstrisiko-Versicherung" hat der Versicherungsnehmer Anspruch, dass ihm maximal der beim Versicherungsabschluss festgelegte Betrag ausgezahlt wird.
Eine Minderung der Vergütung bezieht sich lediglich auf den Rest- und Abschreibungswert (wenn dies vertraglich vereinbart ist). Vorausgesetzt, dass der Wert richtig bestimmt wurde und der Versicherungssumme entspricht, entspricht auch die Vergütung dem wirklich entstandenen Schaden,
Bei der "Erstrisiko-Versicherung" wird der Schaden gänzlich ersetzt, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Summe, die bei einem oder mehreren Schäden auf dem Jahresniveau erschöpft wird.
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Die am häufigsten gestellten Fragen |
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